Einwohnerkontrolle
Anmeldung
Anmeldung muss immer persönlich erfolgen. Die Anmeldefrist ist innert 14 Tagen seit Zuzug.
Mitzubringen sind ihr Heimatschein oder –ausweis, AHV-Ausweis und wenn vorhanden Familienbüchlein
Abmeldung
Abmeldung muss immer persönlich erfolgen. Die Abmeldefrist ist spätestens am Wegzugstag.
Mitzubringen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.
Fremdenkontrolle
Anmeldung
Anmeldung muss immer persönlich erfolgen. Die Anmeldefrist ist innert 8 Tagen seit Zuzug.
Mitzubringen sind Pass, Ausländerausweis, Zusicherung Aufenthaltsbewilligung
Abmeldung
Abmeldung muss immer persönlich erfolgen. Die Abmeldefrist ist spätestens am Wegzugstag.
Mitzubringen ist der Ausländerausweis
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen zu melden.
Todesfall
Todesfall zu Hause:
Benachrichtigung eines Arztes. Dieser erstellt die ärztliche Todesbescheinigung und, wenn nötigm das Kremationszeugnis.
Persönliche Meldung beim Zivilstandsamt Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal 031/635 42 70).
Folgende Unterlagen müssen mitgenommen werden: Todesbescheinigung, Familienbüchlein und Niederlassungsausweis.
Todesfall im Spital:
Spital erstellt Todesbescheinigung und, wenn nötig, das Kremationszeugnis. Folgende Unterlagen werden dazu benötigt: Familienbüchlein und Niederlassungsausweis.
Die Meldung an das Zivilstandsamt erfolg durch das Spital.
Gemeindeverwaltung:
Als nächster Schritt muss der Gemeindeverwaltung der geplante Bestattungstermin mitgeteilt werden. Der/die Gemeindeschreiber/in oder sein/e Stellvertreterin bewilligt diesen und erteilt dem Totengräber den entsprechenden Auftrag.
(Gemäss gültigem Bestattungs- und Friedhofreglement)
Kirchliche Abdankung:
Nachdem mit der Gemeindeverwaltung der Bestattungstermin vereinbart worden ist, kann mit dem Pfarramt der Termin und die Form der Abschiedsfeier festgelegt werden.
Bestattungsdienst:
Viele Formalitäten können den Angehörigen durch einen Bestattungsdienst abgenommen werden. In unserer Umgebung gibt es diverse Unternehmen.
Die Adressen können bei der Gemeindeverwaltung angefragt werden.
Siegelung:
Bei jedem Todesfall muss durch den Siegelungsbeamten (oder die Beamtin) der Gemeinde baldmöglichst, das heisst bis spätestens 7 Tage nach dem Todestag, ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Dazu sind die persönlichen Akten (Wertschriften, letztwillige Verfügung, Erb- oder Güterrechtsvertrag, Kopie der letzten Steuererklärung, usw.) der verstorbenen Personen notwendig. Der Beamte/die Beamtin oder die Gemeindeverwaltung setzen sich mit den Angehörigen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.