Aufhebung Feuerverbot – Waldbrandgefahr weiterhin erheblich (Stufe 3)

  • Bei windigen Verhältnissen ist auf Feuer zu verzichten.
  • Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
  • Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.