Bauverwaltung

Anliegen und Anfrage an die Bauverwaltung nehmen wir gerne telefonisch oder am Schalter (während den ordentliche Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder per Mail entgegen. Unsere Bauverwalterin ist jeweils am Montag vor Ort anzutreffen. Anfrage während ihrer Abwesenheit werden an sie weitergeleitet oder durch ihre Stellvertretung bearbeitet.

Nehmen Sie frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt auf, um das mögliche Vorgehen zu besprechen und Angaben, die zum Ausfüllen der Baugesuchsformulare nötig sind, zu erfragen (Zonenplan, Gemeindebaureglement, Bauinventar, Gefahrengebiet, Altlasten-Verdachtsflächen, etc.).

Wann braucht es ein Baugesuch?

In der Schweiz sind alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Im Hausinnern sind Bauvorhaben bewilligungspflichtig, die mit einer Nutzungsänderung verbunden sind oder Einfluss auf die Brandsicherheit eines Gebäudes haben. Auch energetische Sanierungen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Zu beachten ist, auch der Rückbau/ Abbrüche bestehender Bauten (auch Silos) ist bewilligungspflichtig. Zudem gelten je nach Zone zusätzliche Vorschriften.

Anfragen lohnt sich: Da diese Auflistung nicht abschliessend ist und es auch bei bewilligungsfreien Bauten Vorbehalte gibt, nehmen Sie kontakt mit der Baubehörde auf. Eine informelle Anfrage kann schon vieles klären (Telefon, Gesprächstermin oder Brief mit Angabe des Standortes und der Parzellennummer). Denn selbst auf eigenem Grund darf in der Regel nicht ohne vorherige Genehmigung gebaut werden.

Grundsätzlich gilt: Die Baubewilligungspflicht ist die Regel; die Baubewilligungsfreiheit ist die Ausnahme.

Um eine Baubewilligung zu erhalten, muss das Baugesuch ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Diese Baubewilligungsverfahren nehmen mehrere Monate in Anspruch.


Ablauf Baubewilligungsverfahren

Ein entsprechendes Merkblatt befindet sich in Bearbeitung und wird kurzum aufgeschaltet.


Dauer des Baubewilligungsverfahrens

Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall ca. 3 1/2 Monate. 

Die Baubewilligungsverfahren dauert aber länger, wenn:

  • die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind
  • Ausnahmegesuche durch eine Fachkommission geprüft werden müssen
  • Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden
  • etc.

Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist somit leider nicht möglich. 


Übersicht über die Arten von Baubewilligungen

Eine Baubewilligung kann sein:

• eine ordentliche Baubewilligung Art. 32a Baugesetz (BauG; BSG 721.0)

• eine kleine Baubewilligung Art. 32b BauG

• eine Teilbaubewilligung Art. 32c BauG

• eine generelle Baubewilligung Art. 32d BauG

• eine Überbauungsordnung mit Baubewilligung Art. 88 Abs. 6 BauG