Gestützt auf Artikel 17 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Walterswil hat die Friedhofkommission Walterswil, nach Ablauf der Grabruhedauer, die Räumung der Erdbestattungsgräber 1999 – 2006 (vor der Kirche in Richtung Pfarrhaus) angeordnet. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Räumung nach Ende September 2026 beauftragt.
Soweit die Personen, die die Gräber besorgt haben, oder besorgen liessen, der Gemeindeverwaltung bekannt sind, werden diese direkt, mindestens 6 Monate im Voraus, persönlich über die vorgesehene Räumung informiert.
