Infolge Urbanisierung von zwei Sperrflächen ist die Kantonstrasse 23 im entsprechenden Teilbereich vom 14. September bis 9. Oktober 2026 mit wechselseitiger Verkehrsführung befahrbar. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage und einer Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 60 km/h.
Die Baustelle betrifft unter anderem die Einmündung Walterswil:

