Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern (grosse Waldbrandgefahr).
Nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt ein generelles Feuerwerksverbot: Verbot Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern.
